Findet die Abstimmung zum 14. Juni vorschnell statt? Früh schon hatte der Bundesrat die am 14. Juni über die «10-Millionen-Schweiz» so klassifiziert, dass deren Ergebnis nur dem fakultativen Referendum unterstellt werden müsse.
Dies erweist sich jetzt unter Umständen als eine allzu voreilige Festlegung. Und dies nicht nur aus formalen Gründen. Sondern auch von den inhaltlichen Folgen her, die diese Abstimmung haben könnte. Könnte, denn niemand weiss wirklich, was aus dem Ergebnis werden wird. Und dies unabhängig davon, ob das Stimmvolk «Ja» oder «Nein» sagt. Denn die Vorentscheidungen der Staatspolitischen Kommissionen sowohl des Stände- wie auch des Nationalrats empfehlen ein Vorgehen, das dem vom Bundesrat bislang skizzierten zu widersprechen scheint. Und die aussenpolitischen Kommissionen widersprechen diesem Ansatz unmittelbar.
Und fast kommt es zum Streit, noch bevor überhaupt das Parlament über die Bilateralen III debattieren kann: Zu eng hängt das bislang skizzierte Vorgehen zur Abstimmung über das hochkomplexe Paket der «Bilateralen III» mit den Folgen dieser Initiative vom 14. Juni und einigen anderen Vorentscheidungen zusammen, als dass man die verschiedenen Konzepte in der Konsequenz noch trennen könnte.
Der Versuch einer Einordnung, verbunden mit Stimmen von oberländischen und nationalen Kommissionsmitgliedern. Und der Stimme des Bundesrats